Das neue Barrierefreiheitsgesetz, das im Juni 2025 in Kraft tritt, legt klare Anforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Dienste und Produkte fest – nicht als Empfehlung, sondern als gesetzliche Verpflichtung. In diesem Leitfaden führen wir Sie durch die geltenden technischen Anforderungen, Richtlinien und Standards und erklären Ihnen, wie Sie sicherstellen können, dass Ihre digitale Lösung diesen entspricht.
Technische Anforderungen in der Praxis
Die neue Gesetzgebung schreibt vor, dass digitale Schnittstellen folgende Anforderungen erfüllen müssen:
- ohne Maus vollständig nutzbar sein (vollständige Tastaturnavigation)
- einen ausreichenden Kontrast zwischen Text und Hintergrund bieten
- Alternativtext für Bilder und Grafiken bieten
- semantisch strukturiert sein, damit Screenreader den Inhalt korrekt interpretieren können
- Responsiv sein und auf verschiedenen Bildschirmgrößen und Geräten funktionieren (einschließlich einer Vergrößerung um bis zu 200 % ohne Funktionsverlust)
- Klare Fehlermeldungen anzeigen und die Formularbearbeitung mit assistiven Technologien unterstützen
- Für Menschen mit kognitiven oder motorischen Beeinträchtigungen nutzbar sein
Wichtige Richtlinien und Standards
Zur Auslegung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften werden die folgenden technischen Rahmenwerke herangezogen:
-
1. WCAG 2.1 Stufe AA (Web Content Accessibility Guidelines)
Dies ist der primäre Standard, auf dem die Gesetzgebung basiert, und umfasst mehr als 50 Richtlinien unter vier Kernprinzipien:
- Wahrnehmbar – Informationen müssen so dargestellt werden, dass Nutzer sie wahrnehmen können
- Bedienbar – Komponenten der Benutzeroberfläche müssen bedienbar sein
- Verständlich – Informationen und Bedienung müssen nachvollziehbar sein
- Robust – Inhalte müssen mit aktuellen und zukünftigen Technologien kompatibel sein
Beispiele für Anforderungen gemäß WCAG 2.1 AA:
- Mindestfarbkontrastverhältnis von 4,5:1
- Tastaturnavigation durch die gesamte Benutzeroberfläche
- Logische Überschriftenstruktur (H1, H2, H3…)
- Fokusanzeigen, die die aktuelle Position des Benutzers anzeigen
- 2. EN 301 549 – Die europäische Norm für barrierefreie IKT
Dies ist die von der EU herangezogene harmonisierte Norm, die detaillierte technische Anforderungen enthält für:
- Websites und Apps
- Software und Betriebssysteme
- Elektronische Kommunikation und Dokumente
Die Norm EN 301 549 berücksichtigt die WCAG 2.1 für Webinhalte, fügt jedoch zusätzlich Anforderungen hinzu wie:
- Kompatibilität mit Sprachsynthese
- Barrierefreiheit bei Hardware-Schnittstellen (z. B. Geldautomaten, Terminals)
- Dokumentformate, wie z. B. barrierefreie PDF-Dateien (PDF/UA-Konformität)
- 3. ARIA (Accessible Rich Internet Applications)
ARIA-Attribute verbessern die Barrierefreiheit in modernen Webanwendungen, bei denen HTML allein nicht ausreicht. Sie machen Komponenten wie Modal-Fenster, Schieberegler und Dropdown-Menüs für Screenreader zugänglich.
Beispiel:
role="dialog" oder aria-expanded="true" liefern Kontext für Nutzer von Bildschirmleseprogrammen.
⚠️ Achtung: Eine falsche Verwendung von ARIA kann die Barrierefreiheit beeinträchtigen. Verwenden Sie es sparsam und korrekt.
Wichtige Überlegungen bei der Umsetzung
- Die Tastaturunterstützung ist kein optionales Extra – die gesamte Benutzeroberfläche muss ohne Maus bedienbar sein.
- Semantik ist entscheidend – korrekte HTML-Elemente gewährleisten die ordnungsgemäße Funktionalität mit Hilfsmitteln.
- Barrierefreies Design ist gutes Design für alle – so kommt beispielsweise ein hoher Kontrast auch Nutzern zugute, die bei hellem Licht oder auf kleinen Bildschirmen arbeiten.
- Testen Sie mit assistiven Technologien – nutzen Sie Screenreader, Bildschirmlupen und die Navigation ausschließlich über die Tastatur.
- Automatisierte Tests reichen nicht aus – ergänzen Sie diese durch manuelle Tests und Nutzertests.
So fangen Sie an
- 1. Verwenden Sie ein WCAG-Checklisten-Tool wie WAVE, Axe oder Lighthouse.
- 2. Schulen Sie Entwickler und Designer in den Standards WCAG und EN 301 549.
- 3. Beziehen Sie Barrierefreiheitsprüfungen in Ihren Qualitätssicherungsprozess ein.
- 4. Entwickeln Sie barrierefreie Komponenten von Grund auf – nutzen Sie Designsysteme, die ARIA und semantisches HTML unterstützen.
- 5. Erstellen und pflegen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf Ihrer Website, um die gesetzlichen Dokumentationsanforderungen zu erfüllen. [Laden Sie hier eine Vorlage herunter 👇]
Zusammenfassung
Die Einhaltung des Barrierefreiheitsgesetzes ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung – sie ist auch ein Qualitätsmerkmal für Ihr digitales Produkt. Mit den richtigen Richtlinien, dem richtigen Fachwissen und kontinuierlichen Tests wird Barrierefreiheit nicht zu einem Hindernis, sondern zu einem selbstverständlichen Bestandteil des Entwicklungsprozesses.
Unsere Barrierefreiheits-Audits zeigen genau auf, wo Ihr digitaler Dienst noch Defizite aufweist – und wie Sie diese beheben können, um die gesetzlichen Standards zu erfüllen.
Erfahren Sie hier mehr.
